Gemeinde Auer: Bau eines Gehsteiges und Verlegung von Infrastrukturen – Verstärkung der Wiederherstellung des Asphaltbelages mit Bewehrungsgitter S&P Glasphalt G
Die Projektanten haben beim Bau eines Gehsteiges mit gleichzeitiger Verlegung von Infrastrukturen beschlossen, laut den Richtlinien der Autonomen Provinz Bozen, bei der Wiederherstellung den Asphaltbelag mit einem Armierungsgitter aus Glasfasern zu verstärken.
Das Bewehrungsgitter wurde unter der Binderschicht verlegt, um die Asphaltschichten zu bewehren. Dabei wurde das Armierungsgitter aus Glasfasern S&P Glasphalt G eingebaut. Dieses ist ein vorbituminiertes Netz, dessen Eigenschaften einen einfachen Einbau und eine einwandfreie Haftung an die Auflage ermöglichen, die in allen Arbeitsphasen beibehalten wird. Die Autonome Provinz Bozen sieht den Einbau eines Armierungsgitter aus Glas – oder Karbonfasern nach Aufbringen einer Haftschicht bei der Wiederherstellung von Aushubarbeiten in und Quer – und Längsrichtung (Trenchertechnik), und in Grenzbereichen von neuen und alten Asphaltbelägen vor. Der Einbau eines Bewehrungsgitters ist auch bei Instandhaltungsarbeiten, zumindest in den Zonen wo Risse vorhanden sind, vorgeschrieben.